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04.12.2011
 | Autor: THM | Abgelegt in:  | Kommentare: 0

Das deutsche KWK-Gesetz steht vor der Novellierung

Das deutsche KWK-Gesetz steht vor der Novellierung

Das Bundesministerium für Forschung Technologie (BMWi) verschickte Ende November 2011 den seit langem ersehnten Bericht zur Zwischenüberprüfung des KWK-Gesetzes an die beteiligten Verbände. KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung, d.h. für eine gleichzeitige Gewinnung von mechanischer und Wärmeenergie. Letztere wird oft zum Heizen verwendet, erstere zur Stromerzeugung.

Aber wie in letzter Zeit leider zur Regel geworden, gibt es kaum Zeit, den Inhalt in Ruhe zu diskutieren und Überlegungen anzustellen. Denn schon bis Montag, 5.12.11 sollen die Stellungsnahmen dem BMWi vorliegen, damit das Bundeskabinett am 14.12.11 diesen beschließen kann.

Das aktuelle KWK-Gesetz gilt seit 2009. Darin war festgelegt worden, dass 2011 eine Zwischenüberprüfung durchzuführen sei. Die Firma Prognos und die Berliner Energieagentur wurden mit einem gemeinsamen Gutachten beauftragt, welches bereits seit September offiziell bekannt war.

Aussagen des Gutachtens

15,4 % KWK-Anteil an der Stromerzeugung
Von 2002 bis 2010 stieg die KWK-Nettostromerzeugung um 14 TWh auf etwa 90 TWh. Der aktuelle Anteil von KWK an der gesamten Nettostromerzeugung liegt nun bei 15,4 %, ein Anstieg um 1,5 %. Ebenfalls enthalten ist leider auch KWK-Strom aus Bioenergie-Anlagen, deren beachtlicher Zuwachs in den letzten Jahren bekanntlich nicht dem KWK-Gesetz sondern dem EEG zu verdanken ist.

KWK-Anlagen kleiner 1 MW bringen den Zuwachs
Die größten prozentualen Zuwächse gab es bei KWK-Anlagen kleiner einem Megawatt und bei biogenen KWK-Anlagen. Allerdings absolut gesehen liegen nachwievor die KWK-Großanlagen vorn. Zwischen 2002 und 2010 nahm die Stromerzeugung in den kleinen fossilen KWK-Anlagen um 1,6 TWh auf 3,5 TWh zu. Der Beitrag der Biomasse-KWK-Anlagen (biogene KWK-Anlagen) stieg von rund Null noch in 2004 auf 5,9 TWh in 2010. Sie steuerten damit beachtliche 42% zum KWK-Zuwachs bei.

Mit Blick auf das Jahr 2020 kommen die Gutachter zur Ansicht, dass mit dem aktuellen Fördermechanismus ein Stromanteil auf KWK-Basis zwischen 17 und 21% erreichbar wäre.

Schlussfolgerungen

Als Schlussfolgerung aus Gutachten und Verbändegespräch nennt der Zwischenbericht folgende Hauptpunkte zur Weiterentwicklung der KWK-Förderung:

  • Beibehaltung des Fördersystems (Umlagefinanzierung)
  • Beibehaltung der Deckelung auf 750 Mio. €/a
  • Ausbau der Fernwärmenetzförderung und Aufnahme einer Wärmespeicherförderung
  • Anpassung der KWK-Zuschläge für emissionshandelspflichtige hocheffiziente Neuanlagen und hocheffiziente modernisierte Anlagen
  • Vereinfachte Förderung für Mini-Anlagen bis 2 kW (Optionsmodell Pauschalierung, Zuschlagszahlungen oder Einzelabrechnung)
  • Förderung für Nachrüstung einer Wärmeauskopplung bei konventionellen Kraftwerken und Industrieanlagen
  • Redaktionelle Anpassungen bei Abnahme- und Vergütungspflicht inkl. Engpassmanagement
  • Weitere Begriffsdefinitionen, beispielsweise für die Verdrängung von Bestandsanlagen sowie des Anlagenbegriffs generell
  • Nächte Überprüfung der KWK-Förderung in 2014.

Unser Kommentar

Die geplanten Änderungen weisen in die richtige Richtung. Aber sie sind nicht ausreichend, um einen KWK-Stromanteil von 25 % bis 2020 zu erreichen.

Das größte Potenzial der KWK liegt in einer flexiblen Komplementärstromerzeugung, die schwankenden Strommengen aus Wind und Sonne ausgleichen kann. Ferner ist die vor allem zeitliche Entkopplung von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung voranzutreiben. Wärme lässt sich gegenwärtig weniger aufwändig speichern als Strom.

Strom sollte flexibel erzeugt werden, d.h. wenn er gebraucht wird. Überschüssige Wärme sollte grundsätzlich gespeichert werden.

Daraus folgt eine Förderung von Wärmespeichern, die es bisher noch nicht gibt. Bisher ist es teilweise sogar so, dass Strom erzeugt wird, die Wärme aber ungenutzt bleibt und die Atmosphäre bzw. Gewässer aufheizt.

Die Förderung der Wärmespeicher sollte beispielsweise so ausgerichtet werden, dass Wärme bis zu zwei Tagen mit maximal 10 % Verlust gespeichert werden kann.

Der KWK-Bonus sollte erhöht werden, um die Anreize zur Nutzung von Wärme zu erhöhen. Ferner sollten Fördermöglichkeiten für flexible Stromerzeugung auf den Weg gebracht werden, um neben intelligenten Netzen auch eine Struktur intelligenter Stromerzeuger zu schaffen. Aufgrund der Wärmespeicher ist ein durchgängiger Betrieb der KWK-Anlagen möglich und eine schnelle Umschaltung von Strom- auf Wärmeerzeugung und umgekehrt.

Allerdings nützt ein riesiger Wärmespeicher nichts, wenn die Wärme nicht genutzt werden kann. Das bedeutet eine neue und große Herausforderung bei der Planung von KWK-Anlagen.

Übrigens wird an Windradbetreiber eine Entschädigung gezahlt, wenn Windräder aufgrund Netzüberlastungen abgeschaltet werden müssen. Wir berichteten darüber.

Es ist die Frage zu stellen, aus welchem Topf diese Entschädigungszahlungen geleistet werden und ob in anderen Bereichen nicht gleich eine effizientere Geldverwendung angestrebt werden sollte — nämlich Energiespeicherung statt Abschaltung!

Quelle:

15.09.2011
 | Autor: THM | Abgelegt in:  | Kommentare: 0

Erster EGEE-Kongress

Erster EGEE-Kongress

EGEE-Logo
© EGEE-Logo

Der erste EGEE-Kongress fand erfolgreich am 14. September 2011 in Würzburg statt. Teilnehmer kamen aus Deutschland, Österreich, Polen und Rumänien und diskutierten über Projekte im Bereich erneuerbarer Energien.

Einer der Referenten war beispielsweise Adi Golbach einer der Mitbegründer des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung.

Unter anderem plane die EGEE (Europäische Genossenschaft für erneuerbare Energie SCE), nach Etablierung der Biopelletbrenner bei Unternehmen eine Stromerzeugung nachzurüsten. Der regenerativ erzeugte Strom solle eingespeist oder vergünstigt an das jeweilige Unternehmen verkauft werden. Die Energienutzung erfolge so nicht mehr einseitig, sondern per Heizung und Stromproduktion. Dadurch hofft man die betroffenen Unternehmen noch stärker an sich zu binden, da der an die Unternehmen verkaufte Strom sowohl in den Produktionskosten als auch preislich unter den Großabnehmerkonditionen beim bisherigen Energieversorger liegen werde.

Auf Nachfragen, woher die Biopellets stammen würden, wurde erwidert, dass sie aus Bioabfällen aus der Region kommen werden. Darüber hinaus ist aufgrund von Exklusivverträgen eine sowohl preisliche als auch mengenmäßige Absicherung vorhanden, die für rund 200 Großanlagen ausreichen würde.

Rechnet man zwei Millionen Euro pro Brennerprojekt ergäbe dies ein Investitionsvolumen von rund 400 Mio. Euro.

Video: mediathek.tvtouring.de

Siehe auch: 0-Strom-Blog

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Letzte Änderung: Donnerstag, 17.05.2012   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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