Geförderte Solar-Anlagen können sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung verwendet werden.
Die Stromerzeugung erfolgt in Photovoltaik-Anlagen, das sind Solar-Module in denen Solar-Zellen photoelektrisch das Sonnenlicht in elektrischen Strom wandeln. Die Stromeinspeisung bzw. Selbstnutzung wird vom Staat gefördert. Stichwort: Einspeisevergütung.
Zudem wird die Einsparung von Heizenergie durch wärmedämmende Maßnahmen sowie Wasseraufbereitung und Heizungsunterstützung mittels in Sonnenkollektoren umgewandelter Solar-Energie gefördert, z.B. in Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern.
Außer zur Gebäudeheizung wird auch die Nutzung der Solar-Energie für Prozesswärme oder zum Kühlen bzw. zur Kälteerzeugung gefördert.
Erkundigen sollten Sie sich, ob die Erweiterung einer bestehenden Solar-Anlage bezuschusst wird.
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