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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert erneuerbare Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde 2000 erstmals verabschiedet. Es wurde 2004 komplett geändert und 2009 ergänzt. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Nutzung von erneuerbaren Energien zum Heizen und zur Stromerzeugung gefördert.

Die offizielle Bezeichnung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes lautet: Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien. Die aktuelle Fassung trat am 1.1.2009 in Kraft. Das EEG unterliegt ständigen Änderungen. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz diente als Vorlage für 47 Länder zur Förderung erneuerbarer Energie und steht in englisch, polnisch, russisch, chinesisch, französisch, arabisch und spanisch bereit.

Unter erneuerbare Energie fallen Energieträger, die direkt oder indirekt von der Sonne abhängen, wie Fotovoltaik, Solarthermie, Windenergie, Wasserkraft, Biogasanlagen und Blockheizkraftwerke.

Aufgrund der Sonnenenergie erneuern sich diese Energien - daher der Name. Da Windenergie und Wasserenergie abhängig vom Wetter und dieses maßgeblich von der Sonne bestimmt wird, gehören Sie auch zu den erneuerbaren Energieträgern.

Biomasse, also Pflanzenmasse sind ebenfalls abhängig von der Sonneneinstrahlung. Sogar Pferdemist gehört ausdrücklich zu den vom EEG geförderten Energieträgern.

Synonyme Begriffe für erneuerbare Energie sind regenerative Energien oder alternative Energien.

Hier finden Sie Unternehmen, die sich mit der Nutzung von erneuerbarer Energie befassen:

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EEG-Förderung

Streitigkeiten zu Förderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz klärt eine eigens dafür eingerichtete Clearingstelle.

Letzte Änderung: Dienstag, 16.10.2012   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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