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Einspeisevergütung, Preise, Vergleich

Wofür gibt es die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist im deutschen Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien geregelt (kurz EEG). Sie legt den Strompreis fest, den der Energieversorger dem Erzeuger von Ökostrom zu zahlen hat. Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme einer Anlage für Erneuerbare Energie gesetzlich garantiert. Die Auszahlung erfolgt nicht direkt vom Staat, sondern über den Energieversorger, der den Ökostrom in sein Stromnetz einspeist.

Einspeisevergütung gibt es für die Erzeugung und Einspeisung von Ökostrom aus folgenden Energiequellen:

Hier finden Sie Unternehmen, die Sie beim Erzielen von Einspeisevergütungen unterstützen wollen:

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Infos, Details, Anbieter zu Einspeisevergütung, Preise, Vergleich in:

Vergleich der Einspeisevergütungen in 2011

Vergütung in Cent/kWh mit jährlicher Degression, weitere Bonusse sind teilweise möglich
Biomasse Deponiegas Klärgas Grubengas Geothermie Photovoltaik Wasserkraft Windkraft
  1% Degression 13% Degression >5 MW: 1% Degr 1 % Degr.
< 150 kW: 11,67 < 500 kW: 9,0 < 500 kW: 7,11 < 1 MW: 7,16 < 10 MW: 20,0 < 30 kW: 28,74 < 500 kW: 12,67 1..5. J.: 9,7
50..500 kW: 9,18 0,5..5 MW: 5,16 0,5..5 MW: 5,16 1..5 MW: 5,16 >= 10: 14,5 < 100 kW: 27,33 < 2 MW: 8,65 ab 5. J: 5,02
0,5..5 MW: 8,25 . . > 5 MW: 4,16 . < 1 MW: 25,87 < 5 MW: 7,65 Repowering:
5..20 MW: 7,79 . . . . >= 1 MW: 21,57 < 10 MW: 6,32 1..5. J.: 9,7
. . . . . . < 20 MW: 5,80 ab 5. J: 5,02
. . . . . . < 50 MW: 4,34 Offshore:
. . . . . . >= 50 MW: 3,50 1..12. J: 15,0
               

Die Übersicht der aktuellen Einspeisevergütungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur einen ersten Überblick gewährleisten. Im Zweifel gilt das EEG in seiner aktuellen Fassung. Aber das sollte jedem eigentlich klar sein.


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Letzte Änderung: Sonntag, 19.06.2011   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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