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Kündigung einer Versicherung

Beabsichtigen Sie eine Kündigung Ihrer Versicherung?

Sofern Sie Ihre Versicherung kündigen wollen, das kein Problem. Sie brauchen auch kein Formular. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die Sie jederzeit abgeben können.

Allerdings was dann mit Ihrer Versicherung geschieht und wann sie beendet wird, hängt einerseits von der Art der Versicherung und andererseits von den Vertragsbedingungen ab. Die meisten Versicherungen können zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres gekündigt werden.

Lebensversicherungen können jederzeit gekündigt werden

Zur Kündigung einer kapitalen Lebensversicherung gibt es eine Alternative — nämlich eine Beitragsfreistellung. Dabei bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Sie zahlen lediglich keine Beiträge mehr. Die Versicherungsleistung, d.h. der Versicherungsschutz wird dann aus dem Rückkaufswert gespeist.

Möchten Sie Ihre Kapitallebensversicherung wirklich kündigen?

Auch hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die schlechteste Variante ist, wenn Sie einfach kündigen und auf Auszahlung des Rückkaufswertes hoffen.

Das passiert auch meist. Aber wenn Sie die Kapitallebensversicherung an einen LV-Policen-Händler verkaufen, erhalten Sie mehr Geld aus Ihrer Versicherung und müssen obendrein keine Zinsabschlagsteuer zahlen. Denn einen Freistellungssschein vergessen die meisten Versicherungen nämlich bei den Versicherten anzufragen. Ihnen bleibt dann nur der Umweg über die Steuererklärung, um die Zinsabschlagsteuer wieder zurückzubekommen.

Noch besser ist es aber, die Versicherung nur abzutreten, 80 % sofort steuerfrei ausgezahlt zu bekommen. Der  Abtretungsempfänger zahlt Ihre Beiträge weiter. Sie sind weiterhin versichert. Am Ende der Laufzeit wird dann abgerechnet. Eine Nachschusspflicht ist dann oft ausgeschlossen.

Sofern Ihnen nicht ganz klar ist, ob und wie es mit Ihrer Versicherung passieren kann, melden Sie sich einfach bei uns. Wir klären gern die Details mit Ihnen.

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Hier erhalten Sie Infos zum Rückkauf einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung (LV-Verkauf, KLV-Policen-Zweitmarkt), insbesondere zu Reinvestitionsmöglichkeiten - per E-Mail und ganz ohne Verpflichtung.

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Wussten Sie ...

dass bei einer Lebensversicherung-Police maßgebend ist, wer sich nach dem LV-Rückkaufswert erkundigt?

Letzte Änderung: Freitag, 05.10.2012   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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