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Ist die Beteiligung an einer Genossenschaft sinnvoll?

Beteiligung an Genossenschaften - Der aktuelle Stand

In Deutschland gibt es inzwischen über 7.600 Genossenschaften.

Während früher nur etwa 30 Genossenschaften pro Jahr gegründet wurden, waren es seit 2010 durchschnittlich 200 neu gegründete Genossenschaften jährlich. Das Energieeinspeisegesetz (EEG) und der Siegeszug der erneuerbarer Energien hat kräftig beigetragen, dass sich Menschen zusammenschlossen, um gemeinsam Energie zu produzieren und damit Geld zu verdienen. Damit drangen die Genossenschaften in eine Domäne vor, die bisher nur den Energiekonzernen und Stadtwerken vorbehalten war.

Der Anteil von Genossenschaften an Insolvenzen lag bis 2010 übrigens bei 0,1 Prozent.

Energie-Genossenschaft - Ist das eine sichere Beteiligung?

In einer Energie-Genossenschaft treffen sich Menschen, die gemeinsam eine oder mehrere Anlagen (Blockheizkraftwerke, Solaranlagen, Biogasanlagen, Wasserräder oder Windkrafträder). Da ein einzelner weder das Geld noch Zeit noch das Know-how besitzt, um die entsprechenden Anlagen zu betreiben, wird eine Genossenschaft gegründet, die sich fortan damit beschäftigt.

Den Umfang und die Höhe der Genossenschaftsbeteiligungen regeln die Mitglieder über die Satzung. Es gibt Genossenschaften, die nur eine begrenzte Anzahl von Genossenschaftsbeteiligungen ausgeben. Andere Genossenschaften erlauben eine unbestimmte Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern samt Beteiligungen.

Leider arbeiten viele Vorstände von Energie-Genossenschaften nur nebenberuflich und teilweise auch kostenlos. Vor allem aber die Vorstände sind für das operative Geschäft, also das Tagesgeschäft zuständig.

Die Aufsichtsräte, welche die Vorstände kontrollieren und anleiten sollen, werden häufig aus den Reihen der Gründungsmitglieder oder von Wirtschaftsunternehmen rekrutiert. Auch hier ist nicht immer gewährleistet, dass Qualität eingekauft wird. Schließlich ist die Bezahlung oft sehr gering. 

Eine Studie belegte unterdessen, dass jeder vierte Vorstand unfähig ist. Die Studie wurde zwar für Wirtschaftsunternehmen erstellt, dürfte aber für Genossenschaften auch gelten.

Das Genossenschaftsgesetz schützt nur scheinbar

Hinzu kommt das Genossenschaftsgesetz, welches zwar dem Anschein nach, die Genossenschaftsmitglieder samt derer Genossenschaftsbeteiligungen schützen soll, dies aber nicht immer erreicht. Beispiele gibt es hierzu einige, auch dokumentiert im Netz.

Wenn Aufsichtsrat und Vorstände mit Scheinfirmen koloborieren, sind Vetternwirtschaft, Korruption und Selbstbereicherung möglich. Fremdes lockt Begehrlichkeiten. Kritiker werden schnell als Störenfriede diskreditiert und ausgeschlossen. Schließlich will das Gros der Genossenschaftsmitglieder an die Geschichten guter Renditen glauben. Dann gibt es noch den Prüfverband und das Registergericht - alles nur Papiertiger, die Geld kosten, aber nichts im Sinne der Mitglieder tun (können). Sie meinen, das ist nur Fiktion? Nein, weit gefehlt.

Das Handicap aller Energiegenossenschaften

Fast alle Beteiligungen an Energiegenossenschaften sind von schlechten Renditen gekennzeichnet. Eine gute, attraktive Geldanlage sieht anders aus. Das sind Beteiligungen an Genossenschaften in äußerst selten Fällen nur.

Beteiligungen an Genossenschaften gehen oft Enthusiasten ein, die von der Idee der Mitbestimmung oder vom jeweiligen Konzept begeistert sind.

Zudem ist das Geld in der Beteiligung an der Genossenschaft blockiert und kann oft nicht einfach wieder entnommen werden, da es investiert ist.

Wenn Sie entdecken, dass Sie auf das falsche Pferd gesetzt haben, an wen möchten Sie dann Ihre Genossenschaftsbeteiligung verkaufen?

Floppt einmal eine Genossenschaft, dann finden sich kaum neue Mitglieder, die einsteigen oder gar Ihre Genossenschaftsbeteiligung aufkaufen.

Wir empfehlen KEINE Genossenschaftsbeteiligung zu kaufen

Allzu oft sind die Renditeaussichten in den Prospekten der regionalen und überregionalen Genossenschaften schön gerechnet. Das böse Erwachen kommt Jahre später.

Die Genossenschaften, die Nachhaltigkeit und Rendite gut miteinander verbinden, sind rar gesät und haben oft Aufnahmestopp. Aufnahmestopp ist jedoch kein Kriterium der Güte einer Genossenschaft, sondern kann auch bedeuten: Kein Projekt verfügbar, an dem sich die Genossenschaft beteiligen könnte, um attraktive Renditen für ihre Mitglieder zu erwirtschaften.

Was sind die Alternativen zur Beteiligung an Energie-Genossenschaften?

Ganz klare Alternative zu einer Genossenschaftsbeteiligung ist, selbst zu kaufen, Eigentümer zu werden und zu bestimmen, was mit der neuen Geldanlage passieren soll. Sie brauchen sich keiner Mehrheit zu beugen und kein Geld für Aufsichtsgremien zu bezahlen, die wenig bis nichts bringen.

Sicherheit und Genossenschaftsbeteiligungen

Sicherheiten haben Sie mit einer Genossenschaftsbeteiligung praktisch keine. Keine Bank nimmt eine Genossenschaftsbeteiligung als Sicherheit an. Sicherheit haben Sie nur, wenn Sie selbst Eigentümer sind bzw. werden.

Alternativen zu Beteiligungen an Energie-Genossenschaften, die wir Ihnen anbieten können, gibt es einige. Diese Geldanlagen in erneuerbare Energien hängen von der Höhe Ihrer Beteiligungssumme ab und welche weiteren Anforderungen bzw. Wünsche Sie haben.

Fordern Sie hier unsere Unterlagen an!

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Letzte Änderung: Mittwoch, 24.01.2018   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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