.. dann können wir Ihnen mit solchen Genussrechten weiterhelfen. Genussrechte werden auch als Genussscheine, Bonds oder Schuldverschreibungen bezeichnet.
Genussrechte blicken auf eine lange Historie zurück. Bereits im Mittelalter war diese Finanzierungsform bekannt und wurde angewendet.
Der Genussrechtinhaber erhält durch Hingabe seine Kapitals die Früchte aus dem Erfolg des beteiligten Unternehmens. Da der Inhaber der Genussrechte keinen Einfluss auf die operative Geschäfte nimmt, erhält er einen verhältnismäßig hohen Anteil an den Erträgen.
Wir bieten Ihnen Genussrechte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, die einerseits an der guten gesetzlich ausgestalteten Situation im Energiebereich profitieren und andererseits unabhängig von Subventionen wie beispielsweise Einspeisevergütungen sind.
Hier erfahren Sie mehr über Genussrechte in erneuerbaren Energien:
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