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Genussrechte Holz

Interessieren Sie Genussrechte für Holzpellets?

Möglicherweise wollen Sie am Boom erneuerbarer Energien teilhaben und hörten von Holz-Genussrechten.

Ohne Frage sind Holz-Genussrechte eine interessante Möglichkeit. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der neben der Energieproduktion (Strom, Wärme) auch in vielen anderen Bereichen gefragt ist, egal ob Möbelindustrie oder Fahrzeug- bzw. Bootsbau.

Aber wissen Sie, dass Sie bei Genussrechten nachrangiger Gläubiger sind?

Das heißt, dass im Falle einer Insolvenz, bekommen Sie als letzter einen Teil Ihres Investments zurück. Die Vergangenheit zeigt, dass Sie Ihre kompletten Genussrechte abschreiben müssen. Hinzu kommt, dass Genussrechte zu Geldanlagen in Geld gerechnet werden. 

Geldanlagen in Geld gehen nie mit einer Inflation mit, egal ob hoch oder niedrig. Ferner können Sie im Falle einer Währungsumstellung mit dem Risiko eines Geldwertschnitts rechnen.

Unter Umständen fragen Sie sich jetzt: Was kann ich statt Genussrechten tun?

Wählen Sie für Ihr Geld eine Beteiligung in Sachwerten. Holz ist ein Sachwert und bietet sich als nachwachsender Rohstoff für Geldanlagen förmlich an. Denn es existiert nichts sicheres als Beteiligungen an der Wirtschaft. Sofern es der Wirtschaft nicht gut geht, geht es allen schlecht. Unternehmensbeteiligungen sind inflationssicher und behalten ihren Wert — egal ob Inflation oder Währungsumstellung.

Wir empfehlen Ihnen daher statt Genussrechten in Holz eine solide Genossenschaftsbeteiligung im Energiebereich, die inflationssicher und währungsunabhängig ist.

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Hier beteiligen Sie sich an nachwachsenden Holz und können jederzeit wieder aussteigen - per E-Mail und ohne Verpflichtung.

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Letzte Änderung: Sonntag, 15.09.2013   |   Erstellt von TYPO3-Beratung.com, Nürtingen/Stuttgart
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